Symbolbild (KI)
← Alle Ratgeber Ratgeber · Erbbaurecht

Immobilie im Erbbaurecht verkaufen

Beim Erbbaurecht gehört Ihnen das Haus, aber nicht das Grundstück. Das schreckt viele Käufer ab – meistens, weil niemand es ihnen verständlich erklärt. Genau das ist unsere Aufgabe.

Von Elias de Vries · Stand November 2026 · ca. 2 Min. Lesezeit

Was Sie verkaufen

Sie verkaufen das Recht, das Grundstück für die restliche Laufzeit zu nutzen, und das Gebäude darauf. Der Käufer übernimmt den Erbbaurechtsvertrag und zahlt künftig den Erbbauzins an den Grundstückseigentümer – oft eine Kirche, eine Stiftung oder die Stadt.

Die Restlaufzeit entscheidet

Banken finanzieren in der Regel nur, wenn das Erbbaurecht deutlich länger läuft als das Darlehen. Bei weniger als etwa 40 Jahren Restlaufzeit wird es schwierig. Läuft das Recht kürzer, kann eine Verlängerung mit dem Grundstückseigentümer den Wert spürbar erhöhen – das verhandeln wir gern vor dem Verkauf.

Zustimmung des Grundstückseigentümers

Häufig ist vereinbart, dass Verkauf und Belastung – etwa die Grundschuld der Käuferbank – seiner Zustimmung bedürfen. Wir holen sie früh ein. Fehlt sie beim Notartermin, hängt der ganze Vertrag.

Was Banken zusätzlich sehen wollen

Aus der Baufinanzierung kennen wir die Fragen der Banken: Wie ist der Erbbauzins gesichert? Gibt es eine Stillhalteerklärung oder einen Rangrücktritt? Was passiert beim Heimfall und am Ende der Laufzeit, und welche Entschädigung ist vereinbart? Wer diese Antworten sauber vorbereitet, bekommt mehr Käufer durch die Finanzierung – und damit einen besseren Preis.

Erbbauzins und Anpassungsklausel

Käufer fragen nach der Höhe des Erbbauzinses, nach der Wertsicherungsklausel und danach, wann er zuletzt angepasst wurde. Wir legen das offen, bevor es jemand fragen muss.

Diese Unterlagen brauchen wir

  • Erbbaurechtsvertrag mit allen Nachträgen
  • Erbbaugrundbuch, Kontaktdaten des Grundstückseigentümers
  • Nachweis über den aktuellen Erbbauzins
  • Die üblichen Objektunterlagen: Grundrisse, Wohnfläche, Energieausweis

Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Weitere Schwerpunkte

Ihre Immobilie hat eine Geschichte.

Erzählen Sie sie uns – persönlich, in unserem Büro in Gelsenkirchen oder bei Ihnen vor Ort.

Kostenlose Wertermittlung →