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Tippgeber werden

Ein Tipp. Ihr Anteil.

Sie kennen jemanden, der über den Verkauf seiner Immobilie nachdenkt? Bringen Sie uns zusammen – kommt es zum Verkauf, erhalten Sie 10 % unserer Netto-Provision.

Tipp abgeben ↓So funktioniert's

Die meisten Immobilien wechseln nicht über eine Anzeige den Besitzer, sondern weil jemand jemanden kennt.

Ein Name genügtSie müssen nichts vorbereiten, nichts erklären, nichts verkaufen.
Keine Kosten, keine PflichtWird nichts daraus, ist auch nichts passiert.
10 % unserer ProvisionIhr Anteil kommt von uns – nicht obendrauf. Für den Verkäufer ändert sich nichts.
Offen und vertraulichDer Eigentümer weiß, von wem die Empfehlung kommt. Alles andere – Ihre Daten, Ihr Anteil – bleibt unter uns.
So geht's

Vom Tipp bis zu Ihrem Anteil

Vier Schritte – und nur der erste und zweite sind Ihre.

  1. 01Kurz Bescheid sagen

    Fragen Sie die Person, ob wir uns melden dürfen. Ein kurzer Satz genügt – etwa, dass sich de Vries Estates unverbindlich meldet.

  2. 02Tipp abgeben

    Über das Formular unten, per Telefon oder WhatsApp. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

  3. 03Wir übernehmen

    Erstgespräch, Wertermittlung, Unterlagen, Besichtigungen, Käuferprüfung, Notartermin – für Sie ist die Arbeit nach einer Nachricht vorbei.

  4. 04Ihr Anteil

    Wird der Kaufvertrag beim Notar geschlossen, erhalten Sie 10 % unserer Netto-Provision. Ganz einfach, weil wir ohne Ihren Tipp nie an diesen Auftrag gekommen wären.

Mitmachen kann jeder

Sie brauchen kein Fachwissen – nur einen Kontakt.

Ob Nachbarin, Kollege oder Vereinsfreund: Wer von einem geplanten Verkauf hört, kann Tippgeber werden. Sie nennen uns nur den Kontakt – Beratung und Vermittlung übernehmen ausschließlich wir.

NachbarnFamilie & FreundeKollegenVereinskollegenHausverwaltungenHandwerkerPflege- & SenioreneinrichtungenSteuer- & Finanzprofis*

* Für manche Berufe gelten eigene Regeln (z. B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater). Sprechen Sie uns in dem Fall bitte vorher an.

Gute Tipps erkennen

Typische Anlässe, bei denen ein Verkauf ansteht

ErbeEine Immobilie wurde geerbt – oft mit mehreren Erben.Ratgeber →
Umzug ins PflegeheimDie Eltern ziehen in eine Einrichtung, das Haus steht leer.
Zu groß gewordenDie Kinder sind aus dem Haus, Garten und Treppen werden zur Last.
TrennungEine gemeinsame Immobilie soll verkauft werden.
UmzugNeuer Job, neue Stadt – die alte Wohnung soll verkauft werden.
Vermieter hört aufEin vermietetes Haus oder Mehrfamilienhaus soll in neue Hände.Ratgeber →
Ihr Tipp

Persönlich, vertraulich, schriftlich bestätigt.

Wir melden uns behutsam beim Eigentümer – ohne Druck und mit dem offenen Hinweis, dass die Empfehlung von Ihnen kommt. Ihre Daten und Ihr Anteil bleiben vertraulich. Sie erfahren von uns, wie es weitergeht.

  • Eingangsbestätigung per E-Mail
  • 10 % unserer Netto-Provision – schriftlich bestätigt
  • Auszahlung nach dem Notartermin
  • Kein Aufwand, keine Verpflichtung
VoraussetzungenEs geht um einen Verkauf (keine Vermietung) · der Kontakt ist neu für uns · der Verkauf kommt durch Ihren Tipp über uns zustande · der Eigentümer weiß von Ihrer Empfehlung.

Lieber direkt? 0151 50045894 · WhatsApp

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Ihre Angaben
Ihr Tipp
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wie hoch ist der Anteil für Tippgeber?

10 % unserer Netto-Provision – also der Provision ohne Umsatzsteuer, die wir für den Verkauf erhalten. Ihr Anteil kommt aus unserer Provision und wird nicht obendrauf gerechnet; für den Verkäufer ändert sich dadurch nichts. Wir bestätigen Ihnen das schriftlich.

Wann wird der Anteil ausgezahlt?

Sobald der Kaufvertrag beim Notar geschlossen ist und unsere Provision bei uns eingegangen ist. Wir überweisen Ihren Anteil auf Ihr Konto.

Muss man Makler sein oder etwas verkaufen können?

Nein. Sie nennen uns nur den Kontakt – mehr nicht. Beraten, bewerten, verhandeln und vermitteln übernehmen ausschließlich wir. Sie brauchen dafür keine Erlaubnis und gehen keine Verpflichtung ein.

Muss der Eigentümer vorher Bescheid wissen?

Ja, bitte. Wir rufen niemanden an, der nicht mit unserem Anruf rechnet – das ist uns wichtig, und rechtlich geht es auch nicht anders. Beim ersten Gespräch sagen wir dem Eigentümer offen, dass die Empfehlung von Ihnen kommt. Ihre übrigen Angaben und Ihr Anteil bleiben vertraulich.

Welche Immobilien kommen infrage?

Häuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke, die verkauft werden sollen – vor allem in Gelsenkirchen und den Nachbarstädten. Bei anderen Orten sprechen Sie uns einfach an. Für Vermietungen gibt es keine Tippgeberprovision.

Was ist, wenn wir die Immobilie schon kennen?

Dann können wir den Tipp leider nicht berücksichtigen – zum Beispiel, wenn der Eigentümer schon mit uns im Gespräch ist. Das sagen wir Ihnen offen und zeitnah.

Muss die Provision versteuert werden?

In der Regel ja: als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Steuerfrei bleibt es, wenn diese Einkünfte im Jahr insgesamt unter 256 € liegen (Freigrenze). Für Ihren Fall fragen Sie am besten Ihren Steuerberater.

Und wenn nichts daraus wird?

Dann ist auch nichts passiert. Keine Kosten, keine Verpflichtung – für Sie und für den Eigentümer.

Ihre Immobilie hat eine Geschichte.

Erzählen Sie sie uns – persönlich, in unserem Büro in Gelsenkirchen oder bei Ihnen vor Ort.

Kostenlose Wertermittlung →