Kauf bricht nicht Miete
Mit dem Eigentumswechsel tritt der Käufer in den bestehenden Mietvertrag ein – mit Miete, Kaution, Rechten und Pflichten (§ 566 BGB). Für Ihre Mieter ändert sich zunächst nichts. Sie müssen niemandem kündigen, um zu verkaufen.
Wer kauft vermietet?
Vor allem Kapitalanleger. Sie rechnen anders als Selbstnutzer: Jahresnettokaltmiete, Kaufpreisfaktor, Mietrendite, Instandhaltung. Selbstnutzer scheuen vermietete Objekte meist, weil eine Eigenbedarfskündigung Zeit braucht und nicht sicher ist. Deshalb richten wir die Vermarktung von Anfang an auf Anleger aus – mit den Zahlen, die sie sehen wollen.
Die Miete im Verhältnis zum Mietspiegel
Liegt die Miete deutlich unter dem örtlichen Mietspiegel, ist das für Käufer Potenzial – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen für Mieterhöhungen. Liegt sie darüber, fragen Käufer nach. Wir ordnen Ihre Miete gegen den aktuellen Mietspiegel ein, bevor ein Preis feststeht.
Vorkaufsrecht des Mieters
Wurde ein Mehrfamilienhaus nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum aufgeteilt und wird die Wohnung erstmals verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Das klären wir vorab, damit der Notartermin nicht überraschend platzt.
Besichtigungen mit Mietern
Mieter müssen Besichtigungen nach rechtzeitiger Ankündigung in angemessenem Umfang ermöglichen. Wir stimmen die Termine mit ihnen ab, bündeln Interessenten an wenigen Terminen und lassen nur Käufer mit geprüfter Finanzierung hinein. Das schont Ihre Mieter – und Ihr Verhältnis zu ihnen.
Diese Unterlagen brauchen Käufer
- Mietvertrag mit allen Nachträgen und Mieterhöhungen der letzten Jahre
- Letzte Betriebskostenabrechnung, Nachweis der Kaution
- Bei Eigentumswohnungen: Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung
Was fehlt, besorgen wir mit Ihrer Vollmacht.
Dieser Ratgeber gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
de Vries Estates

